Info für Jagdausübungsberechtigte

Amtlich akkrediditierte externe Trichinenuntersuchung

Die Untersuchung auf Trichinen ist bei Haus- und Wildschweinen im gewerblichen Bereich nur noch mit der „Verdauungsmethode“ zulässig, da mit der früher üblichen Quetschmethode Trichinen nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden können.

Die Entnahme der Trichinenproben bei Hausschweinen darf nur durch den amtlichen Untersucher erfolgen (Hausschlachtungen).
Die Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen kann durch den beauftragten Jagdausübungsberechtigten nach einer Schulung zur „kundigen Person“ erfolgen.

Die kundige Person bringt die Probe von Tieren, bei denen sie selbst an der Vermarktung beteilligt ist, zur jeweiligen Trichinenuntersuchungsstelle.

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